Schrems II: Wie es nun weitergeht
Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Schrems II“ wurden dessen Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Datenübermittlung diskutiert. Anfangs war nicht klar, ob die bisherige Praktik ihre Gültigkeit behalten würde. Eine eingehendere Analyse ergab jedoch, dass Daten weiterhin übermittelt werden können – allerdings unter Vorbehalt.